Kosten und Finanzierung
Gesetzliche Krankenkassen mit Kostenerstattung
Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen können entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie beantragen.
BKK VBU Versicherte können die Therapie direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Kann im Falle einer psychischen Erkrankung die Krankenkasse keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten in zumutbarer Zeit anbieten, unterstütze ich gerne bei der Beantragung.
Private Krankenkassen und Beihilfeversicherung
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfeversicherungen übernommen.
Die genauen Tarifbestimmungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse bei Aufnahme der Psychotherapie zu erfragen. Umfang und Anzahl der Psychotherapie Sitzungen, welche übernommen werden variieren je nach Versicherung.
Die Abrechnung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Aktuell (Stand Oktober 2023) beträgt das Honorar für eine Therapie Einheit à 50 Minuten 122,40€ (2,8 facher Satz).