Kosten und Finanzierung

Der Ablauf für die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist abhängig von der Krankenversicherung.

Die Kosten können von privaten Krankenversicherungen, Beihilfeversicherungen und gesetzlichen Krankenkassen über Kostenerstattung übernommen werden.

Es ist auch möglich die Therapie privat zu finanzieren.

Gesetzliche Krankenkassen mit Kostenerstattung

Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen können entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie beantragen.

BKK VBU Versicherte können die Therapie direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Kann im Falle einer psychischen Erkrankung die Krankenkasse keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten in zumutbarer Zeit anbieten, unterstütze ich gerne bei der Beantragung.

 

Private Krankenkassen und Beihilfeversicherung

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfeversicherungen übernommen.

Die genauen Tarifbestimmungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse bei Aufnahme der Psychotherapie zu erfragen. Umfang und Anzahl der Psychotherapie Sitzungen, welche übernommen werden variieren je nach Versicherung.

Die Abrechnung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Aktuell (Stand Oktober 2023) beträgt das Honorar für eine Therapie Einheit à 50 Minuten 122,40€ (2,8 facher Satz).

Selbstzahler

Es gibt immer die Möglichkeit die Psychotherapie und Beratungsgespräche privat zu finanzieren. Die Krankenkasse erhält hierbei keine Information, dass eine Psychotherapie begonnen wurde.

Die Gebühren richten sich nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell (Stand Oktober 2023) beträgt das Honorar für eine Therapie Einheit à 50 Minuten 122,40€ (2,8 facher Satz).